Hinweise zur Beantragung

Ein Weg, den wir Ihnen gern abnehmen

Ein Bauherr oder Grundstücksbesitzer sollte einen geplanten Brunnenbau 4 Wochen vorher beim zuständigen Umweltamt anzeigen. Selbst wenn es sich dabei um einen Privatbrunnen handelt, der oft genehmigungsfrei bleibt. Vor allem in Sonderfällen wie beispielsweise in Trinkwasserschutzgebieten oder bei Bohrungen über 100m Tiefe ist es ratsam, sich bei der Antragstellung unterstützen zu lassen.

Wir erledigen gern kostenfrei diese Formalitäten für Sie. Das einzige, was Sie tun müssen:

  • Füllen Sie aus den unten stehenden Formularen das für Ihren Standort passende aus,
  • Überreichen Sie uns zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht zur Antragstellung sowie
  • einen Lageplan bzw. Katasterauszug mit dem eingezeichneten Brunnenstandort.

Somit können wir schon vor Ort etwaige Auflagen der unteren Wasserbehörde abklären und gleichzeitig unkompliziert und schnell die relevanten Eignungsnachweise vorweisen (DVGW-Zertifikat W 120 oder den Eintragungsnachweis der HWK). Diese werden von den Behörden zunehmend gefordert, um die „schwarzen Schafe” einzugrenzen.

Hier Formulare zur Brunnenbaubeantragung downloaden:

Die Brunnenbohrer garantieren Ihnen fachgerechten, zertifizierten und qualitativ hochwertigen Brunnenbau zu attraktiven Preisen.

Wir begleiten Ihr Projekt von der Idee bis zur Ausführung und darüber hinaus.

Sprechen Sie uns an!

Sie haben Interesse an einem eigenen Brunnen?

Wir beraten Sie gern und freuen uns auf Ihren Anruf:

0341 225 40 861 oder 0170 80 60218